Intho.keniahilfe e.V.

Verantwortung übernehmen mit Patenschaften

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Name des Zahlungsempfängers:
Intho.keniahilfe e.V.

Anschrift des Zahlungsempfängers:
Zeppelinstraße 21A
Postleitzahl und Ort:
65549 Limburg
Land: Deutschland

Ich ermächtige / Wir ermächtigen (A) den Zahlungsempfänger Intho.keniahilfe e.V., Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Intho.keniahilfe e.V. auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Fragen & Antworten

Grundsätzlich kann jeder eine Patenschaft übernehmen, der dazu bereit ist, bedürftigen Kindern und Familien zu helfen. Es gibt keine spezifischen Voraussetzungen oder Einschränkungen hinsichtlich des Alters, der Nationalität oder des Wohnortes. Jeder, der sich engagieren und etwas bewegen möchte, kann eine Patenschaft übernehmen.

Die Kosten betragen für eine Schulpatenschaft EUR 55 p.m., für eine Lebensmittelpatenschaft EUR 35 p.m. und für eine Mietpatenschaft EUR 50 p.m..

Eine Patenschaft ist rechtlich gesehen ein freiwilliger Vertrag zwischen dem Paten und dem Verein. Mit der Übernahme einer Patenschaft verpflichtet sich der Pate dazu, den vereinbarten monatlichen Beitrag zu leisten und das Patenkind oder die unterstützte Familie zu fördern. Es gibt keine weiteren rechtlichen Verpflichtungen.

Die Kündigung einer Patenschaft ist in der Regel jederzeit möglich. Der Pate muss lediglich dem Verein eine schriftliche Kündigung zukommen lassen und die Patenschaftsbeiträge einstellen.

Ja, es ist möglich, eine Patenschaft an andere zu verschenken. Hierfür kann der Pate den Namen und die Adresse des Beschenkten bei der Anmeldung angeben. Der Beschenkte erhält dann alle Informationen und Unterlagen zur Patenschaft.

Die Patenschaftsbeiträge können in der Regel per Bankeinzug gezahlt werden. Falls du die Beiträge selbst überweisen möchtest, so richte am besten einen Dauerauftrag ein.

Ja, die Beiträge für eine Patenschaft können in der Regel als Spende in Deutschland geltend gemacht werden. Der Verein stellt dem Paten hierfür eine Spendenquittung aus, die beim Finanzamt eingereicht werden kann.

Wenn du die Patenschaft kündigen möchtest, ist das jederzeit ohne Frist möglich. Damit wir einen neuen Paten finden können, wäre es für uns hilfreich, wenn du uns vier Wochen vorher Bescheid gibst.

Spendenkonto

Kreissparkasse Limburg:

Intho.keniahilfe e.V.
IBAN: DE40 5115 0018 0103 2458 66

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